Am 07.07 haben viele Cafés symbolisch getan, was wir fordern: ein Getränk mit Hafermilch für 7% anstatt für 19% Mehrwertsteuer verkauft.
Dann haben wir uns selbst angezeigt. Vermutlich werden wir bald vom Finanzamt aufgefordert, die zu wenig abgeführte Mehrwertsteuer vom 07.07. zu zahlen.
Ja, das Umsatzsteuergesetz (UStG.) regelt klar, dass Kuhmilch mit 7%, Hafermilch mit 19% belastet wird. Doch wir werden Einspruch gegen die Forderung des Finanzamts erheben. Bis zum Bundesverfassungsgericht.
Wir brauchen für diesen Einspruch deine Hilfe, deine Kreativität und deine Argumente. Es geht um Konzepte wie:
- Gleichheit vor dem Gesetz
- Verantwortung für Klima
- Verantwortung für kommende Generationen
- fairer Wettbewerb
- keine Diskriminierung
- und und und
Ob ein formales Schreiben einer Anwältin, ein empörter Brief eines Grundschülers, eine Fotocollage über die Begebenheiten eines Milchviehbetriebs: All das ist für unseren Einspruch willkommen und von Nutzen.
Bitte sende deinen Beitrag an Martin.
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